Die Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz ist in der Bundesverfassung als Grundsatz bereits in der Präambel und im Zweckartikel (Artikel 2) verankert. In einem spezifischen Artikel zur Nachhaltigkeit (Artikel 73) wird ausgeführt, dass Bund und Kantone den Auftrag haben, ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Das Ziel des Bundesrates ist es, „die Umweltqualität zu verbessern und gleichzeitig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die gesellschaftliche Solidarität zu steigern“. Schliesslich wird der Einsatz für die Nachhaltigkeit auch als einen Bereich der auswärtigen Angelegenheiten identifiziert (Artikel 54).
Konkret wird dieser Verfassungsauftrag seit 1997 mittels der „Strategie Nachhaltige Entwicklung“ auf Bundesebene umgesetzt, sie umfasst Leitlinien und einen Aktionsplan. Der Aktionsplan enthält Massnahmen aus den drei Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Der Bundesrat hat am 25. Januar 2012 die «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015» verabschiedet. Darin bestimmt er einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen für die Politik der kommenden vier Jahre.
Die Kantone und Gemeinden ergänzen die „Strategie Nachhaltige Entwicklung“ stufengerecht mit ihren Aktivitäten. 16 Kantone verankern die Nachhaltigkeit über eigene Strategien oder Instrumente und 220 Städte und und Gemeinden d.h. 32 Prozent der Schweizer Bevölkerung führen eine Lokale Agenda 21.
Ein Beispiel für eine Umsetzung ist die Stadt Onex in Genf, die im Rahmen der Agenda 21 ein Teil des Betriebsbudgets für die Entwicklungshilfe einsetzt. Der Kanton Basel-Stadt hat die Nachhaltige Entwicklung durch einen umfassenden Einbezug der Bevölkerung vorangetrieben und auf dieser Grundlage 180 konkrete Massnahmen für mehr Lebensqulität erarbeitet und umgesetzt (weitere „Gute Beispiele“).
Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung
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