Die Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz ist in der Bundesverfassung als Grundsatz bereits in der Präambel und im Zweckartikel (Artikel 2) verankert. In einem spezifischen Artikel zur Nachhaltigkeit (Artikel 73) wird ausgeführt, dass Bund und Kantone den Auftrag haben, ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.
Der Bundesrat hat die Nachhaltige Entwicklung von Beginn an als „regulative Idee“ respektive übergeordnete Leitidee verstanden. Sie ist nicht als eine punktuelle sektorpolitische Aufgabe zu verstehen, sondern als Anforderung, die letztlich von sämtlichen Politikfeldern aufzunehmen ist. Davon zeugt das breite thematische Spektrum der „Strategie Nachhaltige Entwicklung“, welches einen Grossteil des staatlichen Handelns abdeckt.
Die Nachhaltige Entwicklung wird in der Schweiz mittels der bundesrätlichen „Strategie Nachhaltige Entwicklung“ umgesetzt. Die Kantone und Gemeinde unterstützen diese Strategie. 2011 wurde als nationale Plattform das Forum Nachhaltige Entwicklung gegründet. Zudem verfügt der Bund über ein Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung MONET.
In den letzten Jahren entwickelten verschiedene Kantone, Städte und Bundesämter je ein Kernindikatorensystem für Kantone und Städte (Cercle Indicateurs). Die zentrale Aufgabe von Kernindikatoren ist die Beurteilung des aktuellen Standes und der zeitlichen Veränderung der Nachhaltigen Entwicklung auf einer strategisch-politischen Ebene. Zur Erhebung 2011.
Auf globaler Ebene wurde die Nachhaltige Entwicklung an der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro erstmals zum internationalen Leitbild erklärt. Das Ziel ist es, den Erhalt und die Nutzung der natürlichen Ressourcen unseres Planeten für kommende Generationen zu sichern.
Die zentralen Abkommen, die an der UN-Konferenz verabschiedet wurden, sind die Biodiversitätskonvention und die Klimarahmenkonvention. Die Biodiversitätskonvention ist ein Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die Welt soll die biologische Vielfalt erhalten und ihre Grundelemente auf gerechte und ausgewogene Art nachhaltig nutzen. Konkret heißt dies, dass die Nutzung so erfolgen muss, dass die biologische Vielfalt langfristig nicht weiter gefährdet wird. Die Klimarahmenkonvention sieht vor, dass die Belastung der Atmosphäre mit Treibhausgasen auf einem Niveau stabilisiert wird, welches eine gefährliche Störung des Weltklimas verhindert. Die Vertragsstaatenkonferenz (engl. Conference of the Parties COP), die jährlich zusammentritt, ist für die Überprüfung der Durchführung der Konvention zuständig.
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